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Einführung eines einheitlichen Einspeiseentgeltes im Marktgebiet ab 01.01.2018

Kategorie:
Autor: Redaktion

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Die erste Runde der Berechnung dieses einheitlichen Einspeiseentgeltes ist abgeschlossen worden. Das auf dieser Basis errechnete Einspeiseentgelt würde für alle FNB im NCG-Marktgebiet, also auch für Open Grid Europe, ab dem 01. Januar 2018 3,50 €/kWh/h/a betragen. Dies entspricht gegenüber dem aktuellen Einspeiseentgelt der Open Grid Europe von 3,42 €/kWh/h/a einer Erhöhung um 0,08 €/kWh/h/a oder 2,3 %. Bis zum 30. Juli 2017 haben alle FNB die Möglichkeit, zu entscheiden, ob sie eine zweite Runde der Berechnung benötigen. Falls die FNB davon Gebrauch machen, steht das dann resultierende einheitliche Einspeiseentgelt bis zum 30. August 2017 fest. Der gesamte Prozess der Einführung eines einheitlichen Einspeiseentgeltes beruht auf der Festlegung der Bundesnetzagentur zur horizontalen Kostenwälzung (HOKOWÄ). (Quelle: Open Grid Europe GmbH)

Die erste Runde der Berechnung dieses einheitlichen Einspeiseentgeltes ist abgeschlossen worden. Das auf dieser Basis errechnete Einspeiseentgelt würde für alle FNB im NCG-Marktgebiet, also auch für Open Grid Europe, ab dem 01. Januar 2018 3,50 €/kWh/h/a betragen. Dies entspricht gegenüber dem aktuellen Einspeiseentgelt der Open Grid Europe von 3,42 €/kWh/h/a einer Erhöhung um 0,08 €/kWh/h/a oder 2,3 %.
Bis zum 30. Juli 2017 haben alle FNB die Möglichkeit, zu entscheiden, ob sie eine zweite Runde der Berechnung benötigen. Falls die FNB davon Gebrauch machen, steht das dann resultierende einheitliche Einspeiseentgelt bis zum 30. August 2017 fest. Der gesamte Prozess der Einführung eines einheitlichen Einspeiseentgeltes beruht auf der Festlegung der Bundesnetzagentur zur horizontalen Kostenwälzung (HOKOWÄ).
(Quelle: Open Grid Europe GmbH)