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VOLTARIS setzt das Interimsmodell für die elektronische Marktkommunikation um

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Autor: Redaktion

Das Upgrade des EDM-Baukastensystems setzt die Vorgaben des Interimsmodells vollumfänglich um (Bildquelle: VOLTARIS GmbH)

Am 2. September 2016 trat das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft und führte mit dem MsbG neue Vorgaben zum Einsatz der iMSys im deutschen Energiemarkt und zur Kommunikation von Messwerten zwischen den Marktakteuren ein. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin Ende 2016 die Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation im Strom- und Gassektor durch eine Festlegung neu geregelt. Diese führt zu dem sogenannten Interimsmodell für eine geplante Dauer von zwei Jahren. Auf alle energiewirtschaftlichen Marktrollen kamen und kommen damit Veränderungen zu, vor allem, da die Umsetzung parallel zum Smart Meter Rollout geschehen muss.
Aufteilung in Markt- und Messlokationen
Das neue Gesetz wirkt sich auf die Marktkommunikation (Lieferantenwechsel, Messstellenbetreiberwechsel, Bilanzierung etc.) aus, was zu Anpassungen der etablierten Prozesse in den vorhandenen Systemen führt. Ab dem 1. Februar 2018 müssen alle heutigen Zählpunkte Mess- und Marktlokationen zugeordnet werden. Diese lösen dann die bisher oft auch widersprüchlich genutzten Begriffe „Lieferstelle“, „Entnahmestelle“, „Einspeisestelle“, „Ausspeisestelle“, „Messstelle“ und „Zählpunkt“ ab. Mit diesem System, das auch über das Interimsmodell hinaus gelten wird, soll die Marktkommunikation standardisiert und vereinfacht werden.
Kommunikation zwischen Betreiber und Lieferant
Gemäß dem Rollenmodell für die Marktkommunikation im deutschen Energiemarkt wurden die neuen Begriffe definiert und eingeführt. In einer Marktlokation wird Energie entweder erzeugt oder verbraucht. Das Objekt ist mit mindestens einer Leitung mit dem Netz verbunden. Die Marktlokation erhält eine neue, eigene Marktlokations-ID als Identifikationsnummer. Die Vergabe dieser ID erfolgt durch eine zentrale bundesweite Stelle (Code-Vergabestelle).
An der Messlokation, der Messstelle, erfolgt die tatsächliche Energiemessung. Sie liefert die Messwerte zum innerhalb der Marktlokation erzeugten bzw. verbrauchten Strom oder Gas und behält die bisherige Zählpunktbezeichnung nach Metering Code. Messstellenbetreiber kommunizieren künftig die Messwerte der Messlokation an den Netzbetreiber, diese übermitteln wiederum die Messwerte der Marktlokation an den Lieferanten.
Das Upgrade im VOLTARIS EDM-Baukastensystem umfasst u. a. folgende Leistungen:

  • Abbildung eines intelligenten Messsystems (iMSys) im Grundsystem nach BK6-16-200 (Interimsmodell Strom) und BK7-16-142 (Interimsmodell Gas) auf Basis des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (= parallele Speicherung von Zeitreihen und Zählerständen in einer Linie),
  • Integration der iMSys in die Datenverarbeitung des Grundsystems (Import, Plausibilisierung, Berechnung, Visualisierung, Gruppenbildung, Versand),
  • Abbildung von Markt- und Messlokationen und des Bilanzierungsverfahrens an einem iMSys,
  • Integration der iMSys gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) und dem Grundmodell für Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor (GaBi Gas).

(Quelle: VOLTARIS GmbH)