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BDEW-Statement zur ersten Ausschreibung für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen

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Thema:
Autor: Redaktion

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Hierzu erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Die Bekanntgabe der ersten Ausschreibung für KWK-Anlagen ist für die Branche von großer Bedeutung. Nach den langen Verzögerungen bei der Novelle des KWK-Gesetzes und der beihilferechtlichen EU-Genehmigung hat die BNetzA nun alle erforderlichen Antragsformulare und Informationen für diese erste KWK-Auktion online gestellt. Das ist die Voraussetzung, damit auch wieder im KWK-Leistungssegment zwischen 1 und 50 MW investiert werden kann. Der auf 7 Cent/kWh festgelegte Höchstpreis bietet gute Chancen für Investitionen in die klimaschonende und hocheffiziente KWK. Für die Zukunft zeichnet sich jedoch eine neue Herausforderung ab: Da die innovativen KWK-Systeme mit hohen Anteilen von Wärme aus Erneuerbaren Energien ab dem 1. Juni 2018 höhere Zuschläge von bis zu 12 Cent/kWh bei den Auktionen erhalten können, sollte der Finanzrahmen im KWK-Gesetz von 1,5 auf mindestens € 2 Mrd. angehoben werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass es zu Lasten der KWK-Anlagen im Bereich über 2 MW geht. Um den langen Planungszeiträumen für größere KWK-Anlagen gerecht zu werden, sollte die Gültigkeitsdauer des KWK-Gesetzes zudem bis mindestens 2025 verlängert werden. Andernfalls droht ab Ende 2022 ein völliger Ausbaustopp bei der klimaschonenden KWK." Wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden ab sofort die Zuschlagshöhen für KWK-Anlagen mit einer Leistung von 1 bis 50 MW auch im KWK-Gesetz (KWKG) wettbewerblich über Ausschreibungen ermittelt. Mit der Bekanntgabe der ersten KWK-Ausschreibung können künftige Betreiber von neuen oder modernisierten (50 % Investitionstiefe) KWK-Anlagen im Leistungssegment zwischen 1 und 50 MW ihre Gebote bei der Bundesnetzagentur einreichen. (Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW))

Hierzu erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Die Bekanntgabe der ersten Ausschreibung für KWK-Anlagen ist für die Branche von großer Bedeutung. Nach den langen Verzögerungen bei der Novelle des KWK-Gesetzes und der beihilferechtlichen EU-Genehmigung hat die BNetzA nun alle erforderlichen Antragsformulare und Informationen für diese erste KWK-Auktion online gestellt. Das ist die Voraussetzung, damit auch wieder im KWK-Leistungssegment zwischen 1 und 50 MW investiert werden kann. Der auf 7 Cent/kWh festgelegte Höchstpreis bietet gute Chancen für Investitionen in die klimaschonende und hocheffiziente KWK. Für die Zukunft zeichnet sich jedoch eine neue Herausforderung ab: Da die innovativen KWK-Systeme mit hohen Anteilen von Wärme aus Erneuerbaren Energien ab dem 1. Juni 2018 höhere Zuschläge von bis zu 12 Cent/kWh bei den Auktionen erhalten können, sollte der Finanzrahmen im KWK-Gesetz von 1,5 auf mindestens € 2 Mrd. angehoben werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass es zu Lasten der KWK-Anlagen im Bereich über 2 MW geht. Um den langen Planungszeiträumen für größere KWK-Anlagen gerecht zu werden, sollte die Gültigkeitsdauer des KWK-Gesetzes zudem bis mindestens 2025 verlängert werden. Andernfalls droht ab Ende 2022 ein völliger Ausbaustopp bei der klimaschonenden KWK."
Wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden ab sofort die Zuschlagshöhen für KWK-Anlagen mit einer Leistung von 1 bis 50 MW auch im KWK-Gesetz (KWKG) wettbewerblich über Ausschreibungen ermittelt. Mit der Bekanntgabe der ersten KWK-Ausschreibung können künftige Betreiber von neuen oder modernisierten (50 % Investitionstiefe) KWK-Anlagen im Leistungssegment zwischen 1 und 50 MW ihre Gebote bei der Bundesnetzagentur einreichen.
(Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW))