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Gemischte Bilanz für Biogas im Parlament

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Autor: Redaktion

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Mit der für September 2017 auf dem Kalender stehenden ersten Ausschreibung für Bioenergie im Umfang von 150 MW elektrischer Leistung steht in wenigen Wochen der nächste Lackmustest für die Branche bevor. Die bevorstehende Ausschreibung, welche in der 2016 verabschiedeten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geregelt wird, markiert einen politischen Wendepunkt. Denn noch 2014 war in der vorangegangenen EEG-Novelle durch die Streichung der Vergütung für Energiepflanzen und einer zu gering bemessenen Grundvergütung der Anlagenneubau weitgehend zum Erliegen gekommen. Mit Blick auf die Zeit nach der Bundestagswahl sieht der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Claudius da Costa Gomez, weiteren Verbesserungsbedarf am gesetzlichen Rahmen: „Für das Gelingen der Energiewende ist die Bereitstellung von hochwertigem Biogas von großer Bedeutung: Die verlässliche, stets verfügbare Energie aus Biogasanlagen ist nicht vergleichbar mit der fluktuierenden Produktion von Wind- und Solarstrom. Am Strommarkt wird die Flexibilität von Biogas, bedingt durch das Überangebot an schmutzigen fossilen Kapazitäten, derzeit aber nicht honoriert.“ Neben der verstärkten Direktvermarktung von sauberem Strom aus Biogas bieten sich für viele Anlagenbetreiber weitere Erlösmöglichkeiten, so durch die Vermarktung von Wärme. Möglich ist auch die Bereitstellung von klimafreundlichem Kraftstoff - wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Hier stehen momentan durch die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie auch auf EU-Ebene wichtige Weichenstellungen bevor. Neue Herausforderungen ergeben sich für Biogas-Anlagenbetreiber durch das seit Juni geltende neue Düngerecht. Für die Ausbringung ebenso wie für die Lagerung von Gärresten sind auf vielen Betrieben neue Investitionen notwendig. (Quelle: Fachverband Biogas e.V.)

Mit der für September 2017 auf dem Kalender stehenden ersten Ausschreibung für Bioenergie im Umfang von 150 MW elektrischer Leistung steht in wenigen Wochen der nächste Lackmustest für die Branche bevor.
Die bevorstehende Ausschreibung, welche in der 2016 verabschiedeten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geregelt wird, markiert einen politischen Wendepunkt. Denn noch 2014 war in der vorangegangenen EEG-Novelle durch die Streichung der Vergütung für Energiepflanzen und einer zu gering bemessenen Grundvergütung der Anlagenneubau weitgehend zum Erliegen gekommen.
Mit Blick auf die Zeit nach der Bundestagswahl sieht der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Claudius da Costa Gomez, weiteren Verbesserungsbedarf am gesetzlichen Rahmen: „Für das Gelingen der Energiewende ist die Bereitstellung von hochwertigem Biogas von großer Bedeutung: Die verlässliche, stets verfügbare Energie aus Biogasanlagen ist nicht vergleichbar mit der fluktuierenden Produktion von Wind- und Solarstrom. Am Strommarkt wird die Flexibilität von Biogas, bedingt durch das Überangebot an schmutzigen fossilen Kapazitäten, derzeit aber nicht honoriert.“ Neben der verstärkten Direktvermarktung von sauberem Strom aus Biogas bieten sich für viele Anlagenbetreiber weitere Erlösmöglichkeiten, so durch die Vermarktung von Wärme. Möglich ist auch die Bereitstellung von klimafreundlichem Kraftstoff – wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Hier stehen momentan durch die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie auch auf EU-Ebene wichtige Weichenstellungen bevor.
Neue Herausforderungen ergeben sich für Biogas-Anlagenbetreiber durch das seit Juni geltende neue Düngerecht. Für die Ausbringung ebenso wie für die Lagerung von Gärresten sind auf vielen Betrieben neue Investitionen notwendig.
(Quelle: Fachverband Biogas e.V.)