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Elektromobilität: Neue Ladesäulen-Erhebung des BDEW veröffentlicht

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Autor: Redaktion

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Für 1 Million E-Autos auf den Straßen sind 70.000 Normalladepunkte und 7.000 Schnellladepunkte erforderlich. „Da sich der Betrieb der Säulen aufgrund der geringen Anzahl von E-Fahrzeugen heute noch nicht lohnt, sind die von der Politik aufgelegten Förderprogramme enorm wichtig. Die bereitgestellten Fördermittel für die Ladeinfrastruktur werden auch erfreulich stark abgerufen. Das steht in einem deutlichen Kontrast zur Kaufprämie für E-Fahrzeuge, die mangels attraktiver Modelle bisher ein Ladenhüter ist", so Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Der Ausbau der Elektromobilität wird erhebliche Investitionen in das Strom-Verteilnetz erfordern. Zudem wird die Bedeutung von Elektromobilität auf Basis Erneuerbarer Energien wachsen. „Deshalb brauchen wir Lösungen für eine Vernetzung von Fahrzeug, Stromnetz und regenerativen Erzeugungsanlagen. Dazu müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen beispielsweise für die Bereitstellung und Verarbeitung von Daten geklärt sein. Nur so können die Unternehmen neue digitale Geschäftsmodelle entwickeln", so Kapferer. Für die BDEW-Erhebung wurden die Ladestationen im öffentlichen Straßenraum und auf öffentlich zugänglichen Privatflächen erfasst. Da für die Erhebung mit Stichtag 30.06.2017 die Datenbasis um Akteure wie Betreiber von Parkhäusern und -plätzen erweitert wurde, lässt sie sich nicht eins zu eins mit der letzten Erhebung vergleichen (31.12.2016: 7.407 öffentliche Ladepunkte an 3.206 Ladesäulen). Nimmt man die ursprüngliche Datenbasis zur Grundlage, ist in den letzten sechs Monaten ein Anstieg um 18 % bis zum 30.06.2017 zu verzeichnen. Die Detail-Auswertung zu Anzahl und Verteilung der Ladestationen in den Regionen liegt noch nicht vor. Sie wird in Kürze veröffentlicht. Zugrunde liegende Definitionen:
  • Ein Normalladepunkt ist ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von höchstens 22 kW an ein Elektromobil übertragen werden kann.
  • Ein Schnellladepunkt ist ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von mehr als 22 kW an ein Elektromobil übertragen werden kann.
  • Ein Ladepunkt gilt als öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann.
(Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft)

Für 1 Million E-Autos auf den Straßen sind 70.000 Normalladepunkte und 7.000 Schnellladepunkte erforderlich. „Da sich der Betrieb der Säulen aufgrund der geringen Anzahl von E-Fahrzeugen heute noch nicht lohnt, sind die von der Politik aufgelegten Förderprogramme enorm wichtig. Die bereitgestellten Fördermittel für die Ladeinfrastruktur werden auch erfreulich stark abgerufen. Das steht in einem deutlichen Kontrast zur Kaufprämie für E-Fahrzeuge, die mangels attraktiver Modelle bisher ein Ladenhüter ist", so Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Der Ausbau der Elektromobilität wird erhebliche Investitionen in das Strom-Verteilnetz erfordern. Zudem wird die Bedeutung von Elektromobilität auf Basis Erneuerbarer Energien wachsen. „Deshalb brauchen wir Lösungen für eine Vernetzung von Fahrzeug, Stromnetz und regenerativen Erzeugungsanlagen. Dazu müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen beispielsweise für die Bereitstellung und Verarbeitung von Daten geklärt sein. Nur so können die Unternehmen neue digitale Geschäftsmodelle entwickeln", so Kapferer.
Für die BDEW-Erhebung wurden die Ladestationen im öffentlichen Straßenraum und auf öffentlich zugänglichen Privatflächen erfasst. Da für die Erhebung mit Stichtag 30.06.2017 die Datenbasis um Akteure wie Betreiber von Parkhäusern und -plätzen erweitert wurde, lässt sie sich nicht eins zu eins mit der letzten Erhebung vergleichen (31.12.2016: 7.407 öffentliche Ladepunkte an 3.206 Ladesäulen). Nimmt man die ursprüngliche Datenbasis zur Grundlage, ist in den letzten sechs Monaten ein Anstieg um 18 % bis zum 30.06.2017 zu verzeichnen.
Die Detail-Auswertung zu Anzahl und Verteilung der Ladestationen in den Regionen liegt noch nicht vor. Sie wird in Kürze veröffentlicht.
Zugrunde liegende Definitionen:

  • Ein Normalladepunkt ist ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von höchstens 22 kW an ein Elektromobil übertragen werden kann.
  • Ein Schnellladepunkt ist ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von mehr als 22 kW an ein Elektromobil übertragen werden kann.
  • Ein Ladepunkt gilt als öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann.

(Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft)